Bürgerinfos

 

Einsatz von Löschdecken

Nähere Informationen zum Einsatz von Löschdecken und löschen von Personenbränden finden Sie unter folgendem Link:

FBFHB-006 „Einsatz von Löschdecken“ | DGUV Publikationen

 

Entfernung von Wespen- und Hornissennestern

 

Wespen können vor allem im Spätsommer die Gemütlichkeit beim Biergartenbesuch oder am Kaffeetisch erheblich stören. Sie erfüllen jedoch auch wichtige Funktionen für die heimischen Ökosysteme und für den Menschen. Einige Arten sind mittlerweile sogar vom Aussterben bedroht. Ein Wespennest sollte darum nicht ohne Not und nur nach Einholung einer entsprechenden Genehmigung entfernt werden. Aktuelle Informationen hierzu erhalten Sie auf der Webseite des Landratsamtes Berchtesgadener Land unter folgender Adresse:

https://www.lra-bgl.de/lw/umwelt-natur/natur-artenschutz/wespen-hornissen/

(Text: LRA BGL)

 


 

 

Offene Feuer

Beim Entfachen von offenen Feuern im Freien gibt einiges zu beachten. Um Sie immer auf dem Aktuellen zu halten verweisen wir Sie auf das Merkblatt vom Landratsamt Berchtesgadener Land unter folgender Adresse:

https://www.lra-bgl.de/fileadmin/user_upload/content/doc/Sicherheit_und_Verkehr/Sicherheit/Merkblatt_offenes_Feuer.pdf

 


 

 

Rettungskarte rettet Leben!


Die zunehmende Technik in Fahrzeugen bietet immer mehr Sicherheit. Diese erschwert aber zum Teil auch eine zügige Rettung der Insassen bei einem Verkehrsunfall. Wo die Rettungskräfte dann nicht mit hydraulischem Rettungsgerät ansetzen dürfen um nicht nachträglich einen Airbag auszulösen ist oft nicht bekannt. Eine Möglichkeit die Rettungskräfte zu unterstützen ist die Rettungskarte welche vom ADAC eingeführt wurde. Diese zeigt den Rettungskräften wo Batterien, Auslöser für Airbags, wo die Karosserie verstärkt ist uvm.... Diese Karte soll einheitlich hinter der Fahrersonnenblende aufbewahrt werden um einen schnellen Zugriff zu gewährleisten. Die Rettungskarte für Ihr Fahrzeug ist auf der Webseite des ADAC unter folgender Adresse zum herunterladen:


https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/unfall-schaden-panne/rettungskarte/

 


 

 

Rauchmelderpflicht in Bayern

 

Ab wann gilt die Rauchmelderpflicht?

  • Einführung am 25. September 2012, mit Wirkung zum 01. Januar 2013

 

Für welche Wohnungen gilt die Rauchmelderpflicht?

  • Für alle Neubauten die ab 01. Januar 2013 errichtet werden.
  • Für alle Bestandsbauten gilt eine Übergangsfrist zur Nachrüstung der Rauchmelder bis zum 31. Dezember 2017.

 

Wie viele Rauchmelder müssen in einer Wohnung installiert werden?

  • Mindestens 1 Rauchmelder in jedem Kinder- und Schlafzimmer und jedem Flur, der zu Aufenthaltsräumen führt.

 

Wer ist für den Einbau und die Wartung der Rauchmelder zuständig?

  • Zuständig für den Einbau der Rauchmelder sind die Eigentümer der Wohnung. (Eigentümer sind in der Regel die Vermieter)
  • Der Besitzer der Wohnung (In der Regel der Mieter) ist für Betriebsbereitschaft der Rauchmelder zuständig, außer der Eigentümer übernimmt die Wartung selbst. Für diesen Fall kann er die anfallenden Kosten im Rahmen der jährlichen Nebenkostenabrechnung auf den Mieter umlegen.

 

Wo ist die Rauchmelderpflicht Bayern gesetzlich geregelt?

  • Sie ist in der Bayerischen Bauordnung (BayBO §46) geregelt.

 


 

 

Der Notruf

 

Die Notrufnummern:

 

Polizei 110

Feuerwehr 112

Rettungsdienst 112

Ärztlicher Bereitschaftsdienst  116 117  

Apotheken Notdienst 0800 / 228 228 0

 

Haben Sie die 112 gewählt, wird Ihr Notruf in der Integrierten Leitstelle Traunstein (https://www.ils-traunstein.de)  entgegengenommen.

 

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Rettungdienst / Feuerwehr

 

Sie erreichen in Bayern die zuständige Integrierte Leitstelle für sämtliche Belange der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (insbesondere Rettungsdienst und Feuerwehr) jederzeit vorwahl- und gebührenfrei (über Festnetz und Mobilfunk) unter der Notrufnummer:

Die genaue Brand-, Unfall- oder Notfallmeldung ist für die Leitstelle und später auch für die Rettungskräfte wichtig, um geeignete Einsatzkräfte in ausreichender Stärke alarmieren zu können. Bei Ihrer Meldung sollten Sie deshalb die folgenden fünf “W” beachten:

 

W-Fragen

 

Wer meldet?

Nennen Sie Ihren Namen, Ihren Standort und Ihre Telefonnummer für Rückfragen.

Wo ist etwas passiert?

Geben Sie den genauen Ort des Ereignisses an, z.B. Stadtteil, Straße-Hausnummer-Stockwerk, Besonderheiten wie Hinterhöfe; Straßentyp, Fahrtrichtung und Kilometerangaben an Straßen, Kilometerangaben an Bahnlinien oder Flüssen.

Was ist passiert?

Beschreiben Sie knapp das Ereignis und das, was Sie konkret sehen, z.B. Brand, Explosion, Einsturz, Zusammenstoß, Absturz.

Wie viele Verletzte bzw. Vermisste gibt es?

Schätzen Sie die Zahl der betroffenen Personen, ihre Lage und die Verletzungen.

Warten auf Rückfragen

Legen Sie nicht gleich auf, der Disponent in der Leitstelle benötigt von Ihnen ggf. noch weitere Informationen.

(Text:ILS-Traunstein)

 

Im Anschluss wird entweder mittels Funkmeldeempfänger oder Sirene durch die ILS alarmiert.